FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

Ab dem Schuljahr 2022/23 gilt dieser Lehrplan Religionsunterricht in den Kantonen St.Gallen und in beiden Appenzell.
Die nachstehenden Fragen und Antworten beziehen sich auf diesen kirchlichen Lehrplan, der ab 1. August 2022 in Kraft tritt.

Weshalb braucht es einen neuen Lehrplan Religionsunterricht?

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird ERG (Ethik-Religionen-Gemeinschaft) nur noch durch die Schule unterrichtet. Dadurch wurde der ursprüngliche Lehrplan erg-ru.ch überflüssig. Da sich der bisherige Lehrplan für den Religionsunterricht eng an ERG anlehnte und nur für die Zyklen 1 und 2 verfügbar war, musste ein neuer Lehrplan für den Religionsunterricht erstellt werden.
Innerhalb von acht Monaten entstand dieser neue Lehrplan Religionsunterricht mit seinen 5 Kompetenzbereichen.

Wann und wo wird ökumenisch unterrichtet?

Der Lehrplan Religionsunterricht es ökumenisch konzipiert. Der RU kann konfessionell oder ökumenisch erteilt werden. Die Entscheidungen werden wie bisher vor Ort von den Ökumenischen Unterrichtskommissionen vorbereitet und von den zuständigen Behörden gefällt. Der Lehrplan Religionsunterricht ist sowohl für ökumenisch als auch für konfessionell erteilten Unterricht verpflichtend.

Auch die Aus- und Weiterbildung für Religionslehrpersonen wird weiterhin ökumenisch organisiert und auf die ökumenischen Anforderungen hin gestaltet.

RU auf der Oberstufe als Wahlfach, wie kam dies zustande?
  1. Der Religionsunterricht ist ein Wahlfach, kein Freifach:
    Ein Wahlfach muss an jeder Schule angeboten werden, während ein Freifach angeboten werden kann, oder auch nicht.
  2. Weil gemäss Bundesverfassung niemand zu einer religiösen Erziehung gezwungen werden darf, muss der Religionsunterricht ein Wahlfach sein, dessen Besuch eben für niemanden obligatorisch ist.
  3. Trotzdem gelten alle Mitglieder einer der beiden Landeskirchen grundsätzlich als angemeldet. Sie können von ihren Eltern jedoch auf Ende Schuljahr vom RU abgemeldet werden.
    Gemäss Merkblatt zum Religionsunterricht an der Volksschule sind die beiden Kirchen für das An-/Abmeldeverfahren zuständig. Die Kirchenleitungen in Kanton und Bistum St.Gallen haben entschieden, dass grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen, die Mitglied einer der beiden Landeskirchen sind, als angemeldet gelten, sofern sie von ihren Eltern nicht abgemeldet wurden.
    Der RU muss also nicht auf einem Formular zur Wahl von Wahlfächern angekreuzt werden.
Steht ein Klassenjournal zur Verfügung?

Auf ein Klassenjournal zur Dokumentation des bisherigen Religionsunterrichts einer Klasse und die Übergabe an eine nächste Religionslehrperson wird verzichtet.

Begründung:

Klassen sind oft aus mehreren Teilklassen zusammengesetzt. Diese Klassenzusammensetzungen können von Jahr zu Jahr ändern. Damit wird es schwierig bis unmöglich, mit einem Klassenjournal zu arbeiten. Ein solches Journal hat sich schon beim Lehrplan 1997 nicht bewährt.
Geiegneter sind direkte Absprachen von RU-Lehrpersonen.

(Wie) Kann man Religionsunterricht in der 2. und 3. Klasse ökumenisch unterrichten?

Hintergrund dieser Frage ist die Sorge um die Hinführung zu den Sakramenten Eucharistie/Abendmahl in der 3. Klasse und Versöhnung in der 2. respektive in der 4. Klasse.

Der Lehrplan ist so aufgebaut, dass auf allen Jahrgangsstufen ökumenisch unterrichtet werden kann. Im Religionsunterricht werden die notwendigen Kompetenzen und Inhalte erarbeitet, welche zum Verständnis der Sakramente notwendig sind. In einem ökumenischen Religionsunterricht wird dazu sowohl das Verständnis der eigenen Konfession, als auch jenes der anderen Konfession erschlossen.
Die eigentliche Vorbereitung und Hinführung zum Empfang des Sakramentes erfolgt jedoch ausserhalb der Schule am "Lernort Kirche".

Eucharistie wird in folgenden Teilkompetenzen aufgegriffen: Eucharistie

Versöhnung wird in diesen Teilkompetenzen aufgenommen: Versöhnung(-sweg)

Inhaltliche Offenheit - beliebig?

Der Lehrplan schreibt keine verbindlichen Inhalte vor, obwohl es doch zweifellos Glaubensgrundlagen gibt. Bedeutet dies, dass ich inhaltlich beliebig wählen kann?

Natürlich will der Lehrplan Religionsunterricht nicht "Beliebigkeit" fördern. Um z.B. in der 3. Klasse am Lernort Kirche zur Eucharistie / zur Erstkommunion hinführen zu können, müssen die kath. Kinder bis dahin z.B. das "Vater unser" und wichtige Text (z.B. die Emmausperikope) kennen gelernt haben, respektive z.B. das "Unser Vater", wenn die evang.-ref. Kinder zum Abendmahl hingeführt werden sollen.

Es ist dementsprechend wichtig, dass in den Fachschaften vor Ort inhaltliche Absprachen gemacht und eingehalten werden. Weil die Situationen über die drei Kantone SG, AI, AR z.T. sehr verschieden sind, kann nicht eine Aufteilung für alle festgeschrieben werden.

Was passiert mit der 3. Oberstufe - S+S kommen nicht?

Als erstes ist wichtig zu betonen, dass das An-/Abmeldeverfahren von entscheidender Bedeutung ist. Umfragen haben ergeben, dass die Teilnahme am Religionsunterricht deutlich besser ist an Orten, wo Eltern ihre Kinder für die Oberstufe nicht für den RU anmelden müssen, sondern diese abmelden, wenn die Kinder nicht teilnehmen sollen.

  • Das Merkblatt Religionsunterricht der Kirchen (Bildungsdepartement) hält unter "4. Teilnahme" fest: "Für das System der An- und Abmeldungen sind die Kirchen zuständig." Merkblatt Religionsunterricht der Kirchen
  • In der Ökumenische Handreichung zum Religionsunterricht bestimmen die Kirchenleitungen für den Kanton St.Gallen unter Punkt "4.1 Grundsätzliches":
    "Kinder und Jugendliche, welche der röm.-kaht. oder evang.-ref. Kirche angehören, gelten für den Religionsunterricht als angemeldet."

Dem entsprechend gelten Lösungen als unzulässig, wo auf einem Anmeldezettel neben anderen Wahlfächern auch der Religionsunterricht gewählt werden muss. Wo die Schulleitungen dies nicht berücksichtigen, müssen sich die Beauftragten beider Kirchen dafür stark machen. Die Kirchenleitungen unterstützen sie dabei gerne (bitte bei Bedarf sich über die Kontaktfunktion ganz untern von der Webseite melden).