RU-SG

Einleitung zum Lehrplan Religionsunterricht

Ökumenischer Lehrplan Religionsunterricht für die Kantone SG, AI und AR

Der ökumenische Lehrplan Religionsunterricht (RU) reagiert auf die Veränderungen bei der schulischen Bildung im Bereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft und ersetzt den Lehrplan für Ethik, Religionen, Gemeinschaft – Kirchen (ERG Kirchen) und Religionsunterricht (RU) an der Volksschule St. Gallen aus dem Jahr 2017. Mit diesem Lehrplan bestärken die beiden Kirchen ihre Haltung, dass auch in Zukunft die religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen am Lernort Schule ein wichtiges kirchliches Handlungsfeld bleiben soll und der Religionsunterricht dem Ziel der mündigen Orientierung in der religiösen Vielfalt verpflichtet bleibt.

Als Grundlage für den neuen Lehrplan wurden von der Ökumenischen Kommission für den Lernort Schule der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen und des Bistums St.Gallen (ÖKLS) fünf Kompetenzbereiche definiert und eine ökumenische Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Lehrplans beauftragt. Bei der Erarbeitung der einzelnen Kompetenzen hat sich die Arbeitsgruppe wesentlich am katholischen Deutschschweizer Lehrplan Religionsunterricht und Katechese (www.LeRUKa.ch) sowie am ökumenischen Lehrplan für den Religionsunterricht im Kanton Thurgau orientiert. Eine Resonanzgruppe aus Praktikerinnen und Praktikern begleitete die Entwicklung und brachte ihre grosse praktische Erfahrung ein.

Geltung

Der Lehrplan Religionsunterricht gilt für den ökumenischen sowie den konfessionellen Religionsunterricht der evangelisch-reformierten und der katholischen Kirche der Kantone St. Gallen und der Kantone Appenzell Ausser- und Innerrhoden.

Der Lehrplan wird auf den 1. August 2022 in Kraft gesetzt durch:
Bischof Markus und katholischer Konfessionsteil des Kantons St.Gallen
den Kirchenrat der Evang.-ref.Kirche des Kantons St. Gallen
den Kirchenrat der Evang.-ref. Landeskirche beider Appenzell

Kompetenzorientierung und sprachsensibler Religionsunterricht

Erkenntnistheoretischer Hintergrund - Haltung der Religionslehrperson

Wie der Begriff «begreifen» augenfällig verdeutlicht, geschieht Lernen wesentlich durch den handelnden Umgang mit den Dingen und nicht in erster Linie nur durch Sehen und Hören. So lautete ein Leitsatz von Maria Montessori: «Hilf mir, es selbst zu tun.»

Somit liegt diesem Lehrplan ein konstruktivistisches Lernverständnis zugrunde, nachdem Wissen und Erkenntnis nicht einfach weitergegeben werden kann, sondern in der Auseinandersetzung mit der Welt und den Lerngegenständen stets «neu» - erarbeitet werden muss.

In diesem Sinne regt die Religionslehrperson die Kinder und Jugendlichen an, die Welt und das Leben selbst zu verstehen, in eigene Worte zu fassen und durch vielfältig handelnde Auseinandersetzung Überzeugungen zu entwickeln und auszuprobieren. Religionslehrpersonen gestalten anregende Lernräume und Lernangebote und begleiten die Schülerinnen und Schüler in ihren Lernprozessen. Hebammen gleich stellen sie sich in den Dienst der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen.

Kompetenzorientierung

Quelle: LeRUKa / Grafik: gobasil

Der neue Lehrplan zeigt, wie Kinder und Jugendliche religiöse Kompetenzen erwerben können. Kompetenzen sind verfügbare oder erlernbare Fähigkeiten, um konkrete Herausforderungen zu lösen. Sie helfen, die Um- und Mitwelt aktiv zu gestalten. Dazu zählen unterschiedliche Ressourcen wie Verständnis (kognitives Vermögen), Haltungen und praktische Fertigkeiten.

Im Hinblick auf religiöse Kompetenzen ist einerseits festzuhalten, dass sie mehr sind als nur messbares Wissen oder ein Bündel erlernbarer Fertigkeiten zur Problemlösung. Vielmehr beziehen sie sich auf das Ganze der sich entwickelnden Persönlichkeit. Andererseits ist in Bezug auf das religiöse Lernen wichtig, dass Kompetenzen nicht in erster Linie Teil einer Persönlichkeitstheorie sind, sondern Elemente einer Bildungstheorie.

Gerade für das kompetenzorientierte Lernen im Religionsunterricht (und in der Katechese) gilt, dass es Lerngegenstände bzw. Inhalte braucht, mit denen die Kompetenzen erworben werden können. Die Erweiterung des Wissens um die Haltungen und die praktischen Fertigkeiten trägt zu dessen Festigung bei.

 

 

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

Entscheidend für die Umsetzung sind kompetenzorientierte Aufgabenstellungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Aufgabenstellungen produktiven Charakter haben. Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen sind dabei an gewisse Voraussetzungen gebunden:

  • Sie setzen bei einer Frage mit aktuellem, lebensweltlichem Bezug an oder mit der Begegnung eines Impulses, der für Kinder und Jugendliche interessant ist.
  • Sie ermöglichen aktives und entdeckendes Lernen.
  • Sie lassen Raum für Mitbestimmung und eigene Steuerung bei Lerninhalten und Lernwegen.
  • Sie fordern die Kinder und Jugendlichen auf, ihre Erkenntnisse in unterschiedlichen Formen festzuhalten und zu dokumentieren, selbst zu erzählen und zu erklären.
  • Sie regen zu Stellungnahmen, Beurteilungen oder Handlungen an.
  • Sie ermöglichen das Nachdenken über den Glauben, die Welt und über das Lernen selbst.
  • Sie fördern das eigene Entwickeln, Gestalten und Mitwirken bei Vorhaben.

Sprachsensibler Religionsunterricht

Neben der Kompetenzorientierung bildet der sprachsensible Religionsunterricht ein zweites didaktisches Grundprinzip. Jeder Unterricht ist Sprachunterricht. Im Religionsunterricht wird, wie in jedem Fach, bei der Beschäftigung mit Themen und Inhalten immer auch Sprache erschlossen und erworben. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur die angestrebten Kompetenzen, sondern ebenso eine Sprache, um Dinge, Wahrnehmungen und Vorstellungen benennen zu können.

Sowohl Ausbildung und Studium als auch die Literatur in einem bestimmten Fach bedienen sich der entsprechenden Fachsprache. Diese Fach- oder auch Bildungssprache unterscheidet sich von der Alltagssprache der Schülerinnen und Schüler. Jede Aufbereitung von Kompetenzen und Inhalten bedingt deshalb die Übersetzungsarbeit aus einer Fachsprache in die Schulsprache der Kinder und Jugendlichen, aber auch die Erweiterung der Alltagssprache um bildungssprachliche Anteile. Im Laufe des Religionsunterrichts erweitert sich so die Sprache der Schülerinnen und Schüler. Der Religionsunterricht befähigt sie, religiöse und Glaubenstexte zunehmend besser zu verstehen, ihre Überzeugungen auszusprechen und für ihre Entscheidungen eine immer differenziertere Sprache zu finden. Zu beachten ist dabei, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder Gruppe ganz unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen mitbringen. Dieser Unterschiedlichkeit muss in Vorbereitung und Unterricht Rechnung getragen werden.

Sprachsensibler Religionsunterricht achtet besonders auf folgende Aspekte:

  • Sprachliche Kompetenz bezieht sich im Religionsunterricht immer auf das Sprechen über Religion(en) wie auch auf das religiöse Sprechen.
  • Religiöser Spracherwerb erfolgt nicht nur und nicht zuerst im Religionsunterricht, sondern im privaten Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dabei ist zu beachten, dass sich religiöse Sozialisierung und Praxis im Wandel befinden und dass Kirchennähe nicht vorausgesetzt werden kann und soll.
  • Religion und Glaube werden auf vielfältige Weise ausgedrückt.

«Vieles liegt zum sprachsensiblen Religionsunterricht vor. Bewusst bleiben soll,

  • dass fachliches Lernen immer auch Sprachlernen ist,
  • dass religionspädagogisch tätige Personen fähig sind, sich auch selbst zwischen verschiedenen Sprachen, Alltagsprache und Bildungssprache sowie Fachsprache u.a., zu bewegen
  • und sich mit sprachsensiblem Religionsunterricht auseinander zu setzen.»

(Helga Kohler-Spiegel in Jahrbuch der Religionspädagogik – Sprachsensibler Religionsunterricht, 2021)

Das Anliegen der (religiösen) Sprachbildung und Ausdrucksfähigkeit liegt allen fünf Kompetenzbereichen dieses Lehrplans zugrunde und soll in den zukünftigen Weiterbildungen mitbedacht, erschlossen und fruchtbar gemacht werden.

Aufbau und Struktur des Lehrplans Religionsunterricht

Kompetenzbereiche und (Teil-)Kompetenzen

Der Lehrplan RU definiert fünf Kompetenzbereiche, die in ihrem Zusammenspiel für das Ziel der mündigen Orientierung der Schülerinnen und Schüler notwendig sind. Die Kurzformulierung jedes Kompetenzbereichs beschreibt dabei sehr knapp, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler über die 9 Schuljahre hinweg in diesem Bereich erwerben. “Ethisch Handeln” fragt z.B. danach, wie Kinder und Jugendliche ihr Handeln ethisch verantworten können.

Zur Entfaltung der Kompetenzbereiche wird je Zyklus eine Kompetenz, sowie je Jahrgangsstufe eine Teilkompetenz formuliert. Die Teilkompetenzen werden jeweils altersgemäss erschlossen und erworben. Selbstverständlich ist der Erwerb der Teilkompetenz nicht im jeweiligen Jahr abgeschlossen, sondern entwickelt sich im Laufe der Schulzeit weiter.

Die Kompetenzbereiche

  • A «Identität entwickeln
  • B «Spiritualität und kirchliches Leben entdecken»
  • C «Ethisch handeln»
  • D «Glaubensgrundlagen erschliessen»
  • E «Religionen und Weltanschauungen begegnen»

stellen fünf gleichwertige und gleichwichtige Kompetenzbereiche dar. Der Kompetenzbereich D umfasst Bibelverständnis sowie Verständnis für Traditionen und Kirchenjahr. Deshalb wird dieser Kompetenzbereich im Vergleich zu den anderen mehr Raum im Rahmen der Jahresplanung einnehmen.

Lebensweltbezug

Mit dem Lebensweltbezug soll deutlich werden, welchen Bezug eine Kompetenz zur Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe hat. Damit wird angedeutet, welche Anforderungssituationen der entsprechenden Kompetenz im Alltag der Kinder und Jugendlichen zugrunde liegen und mit ihr bearbeitet werden können.

Inhaltsaspekte

Die Inhaltsaspekte entfalten wesentliche Perspektiven der jeweiligen Teilkompetenz. Sie machen deutlich, welche Aspekte von Leben, Glauben und Religion angesprochen sind und dienen so dem besseren Verständnis der Teilkompetenz.

Sie sind keine Liste der im Unterricht zu bearbeitenden Inhalte. Vielmehr kann die Religionslehrperson jeweils abgestimmt auf die Jahrgangsstufe und die Jahresplanung jene Inhaltsaspekte auswählen, welche am geeignetsten sind, um die anvisierte Teilkompetenz zu erwerben. Fett gedruckte Passagen stellen von den Autorinnen und Autoren favorisierte Inhaltsaspekte dar. Es versteht sich von selbst, dass auch mit weiteren Inhalten die vorgegebenen Kompetenzen erarbeitet werden können.

Bei verschiedenen Inhaltsaspekten regen Fragen die Lehrperson dazu an, die entsprechenden Inhalte für sich zu erschliessen (sie dienen nicht zur direkten Anwendung im Unterricht).

Biblische Bezüge

Die Auswahl der Bibelstellen ist exemplarisch zu verstehen. Anhand der genannten Bibelstellen können die jeweiligen Teilkompetenzen entwickelt werden. Gleichzeitig ist die Erarbeitung auch mit alternativen Bibelbezügen denkbar.

Die Bibelstellen sind im gesamten Lehrplan stets auf die Onlinebibel von www.bibelserver.com verlinkt und werden dort in den beiden Übersetzungen der Zürcher Bibel und der Einheitsüberüsetzung angezeigt (siehe Anleitung Bibelserver). Daneben empfehlen wir die Basis-Bibel, welche einen einfachen Text zur Verfügung stellt. Die Basis-Bibel steht unter www.die-bibel.de (Deutsche Bibel Gesellschaft) online zur Verfügung.

Umsetzungsimpulse

Die Umsetzungsimpulse beschreiben Anregungen und Möglichkeiten, auf welche Weisen die jeweilige Teilkompetenz erarbeitet werden kann. Diese Aufzählungen sind nicht erschöpfend, sondern exemplarisch und wollen anregen, eigene Umsetzungen zu entwickeln.

Weitere Anregungen bieten die Aufgabensets, wie sie im LeRUKa (Lehrplan Religionsunterricht und Katechese der Deutschschweiz www.reli.ch) verfügbar und z.T. in diesem Lehrplan verlinkt sind.

Die Umsetzungsimpulse können laufend ergänzt und weiterentwickelt werden. Alle Religionslehrpersonen sind eingeladen, an dieser Weiterentwicklung mitzuwirken, indem sie eigene, gelungene Umsetzungsideen einreichen und zur Verfügung stellen (vgl. dazu den Abschnitt «Weiterentwicklung und Evaluation» weiter unten).

Übersicht Themen, Geschichten, Bibelbezüge

Das Dokument «Übersicht Themen, Geschichten, Bibelbezüge» (Dokument verlinken) ermöglicht einen einfachen Überblick über Themen und Geschichten und gibt Hinweise, in welchen Teilkompetenzen diese aufgenommen sind.

Medienverweise

Bei den Detailbeschreibungen der einzelnen Teilkompetenzen befinden sich Links auf die beiden Medienkataloge der Medienstelle Altstätten und von relimedia Zürich. Diese sind ergänzt durch Links auf jederzeit aktuelle Ergebnisseiten bestimmter Schlagwortsuchen. Selbstverständlich kann die jeweilige Suche weiter verfeinert werden, um möglichst rasch an aktuelle Lehr- und Lern-Mittel zu gelangen. Diese Schlagwortabfragen gewährleisten, dass die Lehrmittelhinweise stets aktuell und die Medien sowie Lehr- und Lern-Mittel in den Medienstellen erhältlich sind.

Materialien

Als Material werden zunächst die Aufgabensets des LeRUKa verlinkt (s.o. Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen). Die notwendigen Zugangsdaten für den Download können bei den beiden religionspädagogischen Fachstellen (RPI SG, fakaru) angefordert werden. An gleicher Stelle wird gegebenenfalls auf weitere geeignete Materialien verwiesen.

Querverweise

Querverweise innerhalb des Lehrplans Religionsunterricht werden direkt bei den jeweiligen Inhaltsaspekten ausgewiesen.

Unter dem Stichwort «Kooperation Schule» in der rechten Spalte wird dagegen auf die angrenzenden Kompetenzbereiche NMG und ERG des Lehrplans Volksschule verwiesen.

Religionsunterricht in der Verantwortung der Kirchen

Das Profil des kirchlichen Religionsunterrichts

Der kirchlich verantwortete Religionsunterricht am Lernort Schule wird als Bildungsfach verstanden und ist Teil des Bildungsauftrages der evangelisch-reformierten und der katholischen Kirche. Er will Schülerinnen und Schülern Orientierung in ihrer Religion bieten, sie auf ihrem religiösen Weg begleiten und in ihrer religiösen Mündigkeit fördern. Ein so verstandener Religionsunterricht ist explizit für eine heterogene Gruppe aus glaubenden, suchenden, religiös ungebundenen und distanzierten Schülerinnen und Schülern gedacht, die zu verantwortlichem Denken und Handeln im Kontext von Religion und Glaube befähigt werden sollen.

Pädagogische Begründung des kirchlichen Religionsunterrichts am Lernort Schule. (Link auf Dokument «Religionsunterricht pädagogisch begründet»)

Performative Elemente am Lernort Schule

(Der Punkt "Performative Elemente am Lernort Schule" ersetzt das Dokument "Kriterien für performativen Unterricht in ERG-Kirchen" vom November 2018.)

Beim performativen Lernen geht es in erster Linie darum, dass die Schülerinnen und Schüler «Erfahrungen» mit einem Lerngegenstand machen – und sich nicht nur «sachlich» damit auseinandersetzen. Vieles innerhalb einer Religion kann man nicht einfach beschreiben – man muss es erleben. So ist z.B. die Auseinandersetzung mit sakralen Räumen, Liedern, Gebeten und Ritualen Gegenstand des Lehrplans. Eine Auseinandersetzung rein über eine Annäherung via Texte oder Bilder wird dem Potential dieser Lerngegenstände nicht gerecht.

Im Religionsunterricht am Lernort Schule geht es darum, den darin enthaltenen Ausdruck von Glauben zu entdecken und zu reflektieren. Der Glaubensvollzug mittels der entsprechenden Lerngegenstände gehört hingegen an den Lernort Kirche. Der Umgang mit dieser Differenz erfordert eine Gestaltung des Unterrichts, der den Kindern und Jugendlichen einen differenzierten, nicht vereinnahmenden Zugang zur eigenen Erfahrung und ein freies, absichtsloses Erkunden ermöglicht. Dem entspricht eine Haltung bei den Religionslehrpersonen, die bei den Schülerinnen und Schülern kein Bekenntnis voraussetzt und dieses auch nicht einfordert.

 

Performativer Unterricht geschieht, wenn

  • die im Unterricht praktizierte Handlung (ein Lied singen, einen Gebetstext sprechen...) Lerngegenstand ist, also im Zusammenhang mit der zu erwerbenden Kompetenz, respektive dem Unterrichtsthema steht.
  • diese Handlung zunächst reflektierend bedacht und erschlossen wird.
  • didaktisch ein differenzierter Zugang ermöglicht wird: Die Schülerin oder der Schüler kann entsprechend der persönlichen Überzeugung selber entscheiden, mit welcher Haltung und «Tiefe» sie oder er an der Handlung teilnimmt.
  • die unterschiedlichen Erfahrungen sowie das Vertrautsein, respektive das Fremdsein gegenüber der Handlung im Anschluss an die Praxis, thematisiert und reflektiert werden.
Ökumenischer Religionsunterricht

(Der Punkt "Ökumenischer Religionsunterricht" ersetzt das Dokument "Grundlagen ökumenischer Religionsunterricht vom 24. März 2021".)

Grundlagen

Ökumenischer Religionsunterricht ermöglicht kognitive und handlungsorientierte Lernprozesse, die zur gegenseitigen Wahrnehmung und Achtung der verschiedenen christlichen Traditionen und Konfessionen beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sowohl die Gemeinsamkeiten im christlichen Glauben als auch die Besonderheiten der verschiedenen Konfessionen kennenlernen, sich darin orientieren und eigene Positionen und Handlungsentscheidungen klären können.

Ökumenischer Religionsunterricht wird in der Überzeugung erteilt, dass die Gemeinsamkeiten der beiden Konfessionen, die jeweils einen historisch gewachsenen Teil der Christenheit darstellen, die Unterschiede überwiegen. Die gemeinsamen Grundlagen prägen deshalb diesen Unterricht. Seine Lebendigkeit schöpft er auch aus der dynamischen Spannung zwischen den verschiedenen Traditionssträngen. Sie können mit je eigener Berechtigung nebeneinanderstehen. Darüber hinaus ist ökumenischer Religionsunterricht immer auch gastfreundlicher Religionsunterricht. Er ist offen für alle Kinder und Jugendlichen, sowohl aus anderen christlichen Gemeinschaften als auch mit anderen Religionen und Weltanschauungen.

Die Lehrperson im ökumenischen Religionsunterricht

Die Lehrperson weiss um den oben skizzierten Charakter des ökumenischen Religionsunterrichts. Sie kennt die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der beiden Konfessionen und kann diese Vielfalt wertschätzen. Sie ist bereit, ihre Kenntnisse der je anderen Konfession weiter zu vertiefen (z.B. durch Gespräche in ökumenischen Fachschaften). Die Lehrperson ist selbst konfessionell geprägt und ist sich dieser Prägung bewusst. Sofern sie im Unterricht von ihrer eigenen konfessionellen Prägung spricht, tut sie dies in persönlicher, die eigene Biografie reflektierender Weise, insbesondere auf Nachfrage der Schülerinnen und Schüler.

Auf dieser Grundlage ist die Lehrperson fähig und bereit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konfessionen in einer positionellen und zugleich respektvollen Klarheit zu unterrichten. Keine Position wird absolut gesetzt. Konfessionelle Besonderheiten werden in einem sinnvollen Gleichgewicht unterrichtet. Indem die Lehrperson gemeinsame Anliegen und verschiedene Traditionen entdecken lässt, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Verständnis für unterschiedliche konfessionelle Ausprägungen angeboten. Unterschiede benennt sie aus einer offenen Grundhaltung heraus. Aus dieser Grundhaltung heraus verzichtet die Lehrperson auf verallgemeinernde und wertende Formulierungen. In allen Vollzügen hütet die Lehrperson die Integrität aller Beteiligten und sorgt für eine offene Atmosphäre, in der sich keines der Kinder und Jugendlichen fremd fühlen muss, sondern in seiner Prägung und Eigenart am Geschehen beteiligt sein darf und soll.

Weiterentwicklung und Evaluation des Lehrplans

Innerhalb von neun Monaten einen kompletten Lehrplan für das Fach Religion zu erarbeiten, war von Beginn weg ein äusserst ambitioniertes Ziel.

Daher muss und wird der Lehrplan weiterentwickelt werden. Alle Religionslehrpersonen sind eingeladen, sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen, z.B. mit der Einsendung von weiteren Umsetzungsimpulsen an die beiden Fachstellen fakaru Bistum St.Gallen und RPI St.Gallen (siehe Kontaktformular auf der Lehrplan-Webseite (Kontaktformular verlinken)).

Drei Jahre nach der Einführung soll der Lehrplan evaluiert werden. Die bis dahin gemachten Erfahrungen mit Teilkompetenzen und Inhaltsaspekten sollen in die Kompetenzformulierungen einfliessen. Wo notwendig, werden diese angepasst. Die ÖKLS (Ökumenische Kommission Lernort Schule) wird zu gegebener Zeit alle, die das Fach Religion unterrichten oder verantworten zur Evaluation einladen.

In-Kraft-Setzung

Der Lehrplan wird auf den 1. August 2022 in Kraft gesetzt durch

  • Bischof Markus und Kahtolischer Konfessionsteil des Kantons St.Gallen
  • den Kirchenrat der Evang.-ref. Kirche des Kantons St.Gallen
  • den Kirchenrat der Evang.-ref. Landeskirche beider Appenzell
  • den Verband röm.-kahth. Kirchgemeinden des Kantons Appenzell A.Rh.
  • den Verein Katholische Kirchgemeinde Innerrhodens